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Impressum

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Für die Verträge ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Verbindung mit den nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen maßgebend. Diese Geschäftsbedingungen werden auch für alle späteren Aufträge vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Annahme, die jeweils nur für den betreffenden Einzelfall erfolgt. Alle mündlichen, telefonischen und telegrafischen Erklärungen, sowie alle Erklärungen unserer Vertreter und die von diesen getroffenen Vereinbarungen und entgegengenommenen Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote

Die Angebote erfolgen aufgrund der jeweils zur Verfügung gestellten Kalkulationsunterlagen (Zeichnungen, Maßangaben); eine Änderung dieser Kalkulationsunterlagen führt auch zu einer Änderung des Angebots. An die angebotenen Preise und die im Angebot genannten Lieferfristen halten wir uns bis zu 14 Tagen nach Abgabe des Angebots gebunden.

3. Muster

Muster können nur die allgemeine Farbe und Struktur des Steines zeigen, weil sie niemals imstande sind, das betreffende Material genau zu charakterisieren. Abweichungen, wie sie in der Natur des Steines liegen, bleiben vorbehalten.

4. Materialbeschaffenheit und Umfang der Lieferung

Das zu verwendende Gestein wird in Korn und Farbe möglichst zusammenpassend ausgewählt. Verschiedenartigkeit in Körnung, Abweichungen in Farbe und Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen usw. sind keine Werkstofffehler, sondern Naturgebilde und können zu Beanstandungen nicht berechtigen. Fachgerecht behobene Mängel in dem Stein kann der Auftraggeber nicht als Fehler bezeichnen. Für den Umfang und die Beschaffenheit der Lieferung ist die schriftliche detaillierte Auftragsbestätigung maßgebend. Geringfügige Maßabweichungen, die genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen.

5. Lieferfristen

Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und eventuell zu leistenden Anzahlungen. Die vereinbarten Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Sie verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen beim Auftragnehmer oder Vorlieferanten, Streiks, Aussperrungen, Beförderungsschwierigkeiten, Verzögerungen in Anlieferungsfristen der Rohmaterialien, Fehlfallen des Werkstoffes (Ausschuss) usw. Überschreitungen derselben berechtigen den Empfänger nicht zu irgendwelchen Schadensersatzansprüchen.

Teillieferungen sind zulässig.

6. Beförderung und Gefahr

Die Beförderung einschließlich des Verladens der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Der Gefahrübergang erfolgt in jedem Fall beim Verlassen unserer Werkstätte. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet ohne Abladen durch den Anlieferer. Versandweg und –mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen.

7. Preise

Die Preise gelten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ab Werkstätte ausschließlich Verpackung und Versand. Die Preisangaben verstehen sich grundsätzlich netto ohne Mehrwertsteuer. Die Preisfestsetzung erfolgt auf der Grundlage der empfangenen und vollständigen Kalkulationsunterlagen. Werden spätere Änderungen der Angebotsunterlagen erwünscht oder notwendig, oder ändern sich Maß, Anzahl oder Gewicht, so bleiben wir zu einer entsprechenden Änderung des Preises berechtigt und nach VOB DIN 18332 abzurechnen. Es sind stets die Einzelpreise maßgebend, auch wenn im Angebot ein Gesamtpreis angegeben ist. Da die Preise auf den heutigen Gestehungskosten beruhen, bleibt bei etwaigen Erhöhungen dieser Gestehungskosten z.B. infolge von Lohn- oder Materialpreiserhöhungen eine Nach- bzw. Neuberechnung des Angebotspreises zum Tagespreis vorbehalten.

8. Maßberechnungen

Werkstücke unter 0,030 cbm Inhalt werden stets voll mit 0,030 cbm, Platten unter 0,25 qm mit 0,25 qm in Rechnung gestellt, was auch ohne besondere Abmachung als vereinbart gilt.

9. Zahlungen

Begleichung der Rechnung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum, falls keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden ohne jeglichen Abzug. Bei Bauarbeiten größeren Umfangs gilt folgendes: 1/3 des Preises ist bei Bestellung für die Bereitstellungdes erforderlichen Rohmaterials, 1/3 des Preises bei Anlieferung und die Restzahlung sofort nach Rechnungsstellung zu leisten. Liferungen gegen Nachnahme, Anzahlungen oder Vorauszahlungen vorbehalten. Bei Zielüberschreitung werden die banküblichen Zinsen in Anrechnung gebracht. Sollten auf Grund besonderer Vereinbarungen Wechsel entgegengenommen werden, so sind die Diskont- und Bankkosten vom Besteller zu tragen. Die Laufzeit der Wechsel darf 90 Tage ab Lieferungstag nicht überschreiten. Zahlungen in Wechsel oder Scheck gelten erst mit der Einlösung als Erfüllung. Für Wechsel auf Nebenplätzen oder Ausland übernehmen wir keine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorzeigung und Protestaufnahme. Eine Aufrechnung ist unzulässig, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

10. Beanstandungen

Einwendungen gegen die Richtigkeit und Beschaffenheit der Lieferung haben, sofern es nicht um verborgene Mängel handelt, unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, spätestens acht Tage nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Alle Mängelrügen müssen schriftlich angebracht werden.

Die Mängel können nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung behoben werden. Ist die Beseitigung eines Mangel nach Lage der Dinge unmöglich, oder würde sie einen verhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, kann sie verweigert werden. In diesem Fall und wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Besteller Minderung der Vergütung verlangen, im Übrigen sind Wandlung und Minderung sowie eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ausgeschlossen. Kommt eine Sendung beschädigt an, so ist der Empfänger verpflichtet, dies vor Abnahme der Sendung bahnamtlich bzw. durch den Spediteur feststellen zu lassen und seine Ansprüche bei der Bahnverwaltung bzw. der Spedition anzumelden.

Verlegen von maschinell geschliffenen oder polierten Bodenplatten: Diese Art der Verlegung ist preiswert und gibt ausreichend schöne Böden.

Folgendes lässt sich jedoch nicht vermeiden:

Es werden oftmals Plattenkanten um einen Bruchteil eines Millimeters höher oder tiefer liegen. Dies tritt insbesondere ein, wenn schräg verlegt werden muss oder Türen und andere Abschlussflächen verschieden hoch liegen. Die Bodenplatten können auch etwas gewölbt sein.

Die Fugen werden kleine Toleranzen aufweisen, weil die Platten kaum 100%ig maßgenau herzustellen sind.

Selbst bei größter Sorgfalt wird es nicht ausbleiben, dass bei einzelnen Platten kleine Ecken fehlen. Deshalb ist immer in der Farbe des Bodens zu fugen.

Dies ist bedingt durch die heutige preiswertere maschinelle Herstellung der Bodenplatten.

Die Bodenplatten werden auf Schleifstraßen mit rotierenden Schleif-körpern geschliffen und anpoliert. Bei flachem und starkem Lichteinfall sind Polierschatten bei verschiedenen Sorten zu sehen. Beanstandungen, die auf diese bearbeitungsbedingten Schleif- und Polierschatten gerichtet sind, können wir nicht anerkennen, weil die geringe Preisdifferenz von ca. 4,- €/qm von gesägten zu anpolierten Platten nur durch die heute übliche Schleiftechnik erreicht wird.

Durch Lichtspiegelungen kann ein Teil der Platten glänzender als andere erscheinen. Dies tritt ein, wenn die Bodenplatten nicht vollkommen eben zueinander verlegt sind, was fast unmöglich ist.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers uns gegenüber bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

Wird die gelieferte Ware be- oder verarbeitet, so ändert das nicht unser Eigentum; wird sie mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Rechnungspreises der Vorbehaltsware zu dem der anderen verbundenen Gegenstände.

Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber pünktlich nachkommt, ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt die in unserem Eigentum stehende Ware zu verkaufen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechnungsgrund gegen Dritte entstandenen Forderungen tritt der Käufer hiermit sicherungshalber an uns ab. Er ist ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung offenzulegen und die Zahlung durch den Abnehmer direkt an uns zu verlangen. Der Käufer hat uns dann Namen und Anschrift seines Abnehmers sowie die Höhe der Forderungen mitzuteilen, ferner sämtliche Unterlagen zur Belegung der Forderungen zur Verfügung zu stellen. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist der Käufer verpflichtet, uns dies sofort unter Beifügung von Belegen mitzuteilen und den Dritten bzw. den Vollstreckungsbeamten darauf hinzuweisen. Sollten für uns durch den Zugriff Schäden eintreten, so hat uns der Käufer diese sowie alle Kosten, die durch unsere Intervention entstehen können, zu ersetzen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir ohne weitere Mahnung berechtigt, unser Eigentum in Besitz zu nehmen und auf Kosten des Käufers abzutransportieren, ohne dass darin – sofern nicht das Gesetz betreffend der Abzahlungsgeschäfte vom 16. Mai 1894 Anwendung findet – ein Rücktritt vom Kaufvertrag liegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Forderungen. Der Käufer bleibt zur Erfüllung verpflichtet.

12. Urheberrecht

Unabhängig von einem etwaigen gesetzlichen Urheberrechtsschutz dürfen unsere Entwürfe und die in Katalogen dargestellten Denkmalsformen weder nachgebildet, noch Dritten zur Nachbildung zugänglich gemacht werden. Auch Nachahmungen mit nur geringfügigen Änderungen der Form- und Maßverhältnisse sind nicht gestattet. Der Käufer haftet für alle Schäden, die durch die Außerachtlassung dieser Bestimmungen entstehen. Bei Auftragsausführung nach Zeichnung des Käufers hat uns dieser von etwa entstehenden Ansprüchen wegen Verletzung eines Urheberrechtes freizustellen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den vertraglichen Verbindungen ist unser Firmensitz. Als Gerichtsstand wird, soweit eine Vereinbarung zulässig ist, das für den Ort unseres Firmensitzes örtlich zuständige Gericht vereinbart.

14. Teilunwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bewirkt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.